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Di
12
Jul
2022
Neubaustandard ab 1.1.2023 Primärenergiehaus 55
Am 8.7.2022 wurde beschlossen, dass für Wohnneubauten ab 1.1.2023 der Primärenergiebedarf nur 55% des Referenzgebäudes nach GEG betragen darf. Umgangssprachlich als „Primärenergie-EH55“ bezeichnet.
Kontakt
Thomas Pötschke
Dipl. Ing. (FH)
Weststraße 18
02708 Löbau